Steiermark: Rk. Diözese Graz-Seckau
Adresse: Diözesanarchiv Graz-Seckau, 8010 Graz, Bürgergasse 2/IV
Website: http://data.matricula-online.eu und https://www.katholische-kirche-steiermark.at/portal/dioezese/dioezesanarchiv, Kontakt: archiv@graz-seckau.at>
Zuständigkeitsbereich: Steiermark
A. Grundsätzliche Informationen
1. EU-Projekt "Matriken digital"
Das Interesse für private Familienforschung ist in den letzten Jahrzehnten signifikant gestiegen. Dies bedingte u.a. eine sehr häufige Benutzung der pfarrlichen Matrikenbücher als die wichtigsten Quellen für diese Art von historischer Forschung. Konservatorische Probleme waren die Folge! Um diese einzigartigen historischen Quellen auf lange Sicht zu schützen und für die Nachwelt zu erhalten, standen die Verantwortlichen vor der Alternative, die Matriken früher oder später für private Familienforschung zu sperren oder aber nach alternativen, neuen Möglichkeiten zu suchen. Die Diözese Graz-Seckau entschied sich unter Einbeziehung der heute zur Verfügung stehenden elektronischen Technik zugunsten der Familienforschung. Das Diözesanarchiv Graz hat deshalb in den Jahren 2010–2013 im Rahmen eines von der Europäischen Union, dem Land Steiermark und der Diözese Graz-Seckau finanzierten Projektes sämtliche historischen Matrikenbücher der römisch-katholischen Pfarren der Steiermark von den Anfängen bis 1938 digitalisiert. Gleichzeitig hat das Diözesanarchiv Maribor als Projektpartner die Pfarrmatriken der Erzdiözese Maribor digitalisiert, ebenfalls finanziert von der Europäischen Union, aber auch von der Erzdiözese Maribor und der Republik Slowenien.
2. Familienforschung im Internet und im Diözesanarchiv Graz
Soweit dies die gesetzlichen Bestimmungen erlauben, werden die digitalisierten Tauf- und Geburtsbücher, Trauungsbücher und Sterbebücher über das Internet allen Interessierten für persönliche Familienforschung ebenso wie für wissenschaftliche Recherchen bis auf Widerruf kostenlos weltweit zur Verfügung gestellt. Dafür werden aber die historischen Matrikenbände für die Familienforschung nicht mehr vorgelegt. Lediglich für amtliche Zwecke und wissenschaftliche Forschungen können in begründeten Fällen Ausnahmen gewährt werden.
3. Diözesanarchiv Graz als Ansprechpartner
Ansprechpartner für alle die pfarrlichen Altmatriken der Diözese Graz-Seckau betreffenden Fragen zur Familienforschung ist das Diözesanarchiv Graz (Tel. +43 (0)316 8041-107, E-Mail: archiv@graz-seckau.at). Der Großteil der historischen Pfarrmatriken befindet sich im Diözesanarchiv. Für die ausnahmsweise Einsichtnahme in Matrikenbücher, die sich in Pfarren oder in Stiftsarchiven befinden, ist eine vorherige schriftliche Bewilligung des Diözesanarchivs erforderlich.
4. Gesetzliche Bestimmungen
Nach den in Österreich geltenden gesetzlichen Bestimmungen sind die Geburts- und Taufbücher der letzten 100, die Trauungsbücher der letzten 75 und die Sterbebücher der letzten 30 Jahre für die allgemeine Einsichtnahme gesperrt. De facto bedeutet dies, dass die pfarrlichen Geburts- und Taufbücher derzeit bis 1924, die Trauungs- und Sterbebücher bis 1938 frei zugänglich gemacht werden können. Trotz gewissenhafter Beachtung dieser Fristen kann es durch nachträgliche Eintragungen und Ergänzungen vor allem in den Geburts- und Taufbüchern zu datenschutzrechtlichen Problemen kommen. Angesichts der Fülle von Personenstandsdaten war es während der Digitalisierung der Matriken nicht möglich, derartige Problemfälle von vorne herein aus dem Internetzugang zu entfernen. Bei konkreten Hinweisen auf solche Einzelfälle werden die betroffenen Seiten umgehend aus dem Internet entfernt. Ansprechpartner ist in solchen Fällen wiederum das Diözesanarchiv.
5. Altmatriken anderer Religionsgemeinschaften
Die Steiermark ist ein überwiegend katholisches Land, deshalb enthalten die derzeit im Internet einsehbaren Matrikenbände der römisch-katholischen Pfarren die historischen Personendaten der meisten, aber nicht aller Steirerinnen und Steirer. Ebenso wie die katholische Kirche waren nämlich auch die anderen staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften – z.B. evangelische Kirche, altkatholische Kirche, israelitische Kultusgemeinde - vor 1938 zur Matrikenführung im Auftrag des Staates verpflichtet. Die Personenstandsbücher dieser Kirchen sind noch nicht digitalisiert und stehen somit auch im Internet nicht zur Verfügung. Auskünfte können die zuständigen Religionsgemeinschaften geben.
Für Personenstandsdaten, die die Zeit ab 1939 betreffen, sind die Standesämter zuständig. Auch dabei sind aber stets die gesetzlichen Einschränkungen und Sperrfristen zu beachten.
B. Das Wichtigste über Pfarrmatriken in der Diözese Graz-Seckau
1. Was sind Pfarrmatriken und seit wann gibt es sie?
Als Pfarrmatriken bezeichnet man in Österreich die in den einzelnen Pfarren angelegten Bücher, in denen die Taufen, Trauungen und Sterbefälle eingetragen sind. Die ältesten derartigen Kirchenbücher stammen aus dem 16. Jahrhundert, flächendeckend setzt die pfarrliche Matrikenführung erst in der 1. Hälfte des 17. Jahrhunderts ein. Es gibt jedoch auch immer wieder anfängliche und zwischenzeitliche Überlieferungslücken. Matriken sind einzigartige historische Quellen, d.h. in der Regel ist es nicht möglich, solche Lücken durch andere Quellen zu schließen.
2. Wozu und von wem wurden Matriken geführt?
Die Matrikenbücher vor 1784 werden als „Alte Matriken“ bezeichnet. Sie wurden von der katholischen Kirche als rein konfessionelle Bücher geführt, d.h. sie wurden angelegt, um die Spendung des Sakraments der Taufe, der Trauung sowie die Begräbnisse in einer Pfarre festzuhalten. Einheitliche Vorschriften für die Führung der Bücher gab es nicht, daher können bei diesen älteren Matriken häufig regionale Unterschiede festgestellt werden. Die Aufsicht über diese alten Matriken lag ausschließlich bei den kirchlichen Behörden.
Abgesehen von wenigen Ausnahmen (protestantische Matriken von Graz aus dem 16. Jahrhundert) gibt es in der Steiermark bis 1782 nur katholische Matriken. Ab diesem Jahr hatten protestantische Pfarrgemeinden das Recht zur eigenen Matrikenführung, wobei sie bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts eine Berichtspflicht an die katholischen Pfarren hatten. Deshalb können fallweise – sicher aber nicht lückenlos – protestantische Matrikenfälle auch in katholischen Matrikenbüchern gefunden werden. (Die Matriken der evangelischen Pfarrgemeinden der Steiermarkr sind nicht digitalisiert und daher auch nicht online).
Im Jahre 1784 wurden die Pfarren der damals anerkannten Religionsgemeinschaften unter Beibehaltung des kirchlichen Auftrages auch mit der staatlichen Personenstandsführung beauftragt. Das bisherige Taufbuch wurde damit zum Geburts- und Taufbuch, die Trauungs- und Sterbebücher galten nun für den kirchlichen und für den staatlichen Bereich. Diese zweigleisige Matrikenführung wurde bis Ende 1938 praktiziert (bei Trauungen nur bis Ende Juli 1938). Die Matriken des Zeitraumes 1784 bis 1938 werden mit dem Fachausdruck „Altmatriken“ bezeichnet. Im Gegensatz zu den „Alten Matriken“ haben die „Altmatriken“ bereits einheitliche Formularvordrucke. Die Oberaufsicht über diese Altmatriken lag bei den kirchlichen und den staatlichen Behörden.
1868 wurden bei den Bezirksbehörden eigene Matrikenbücher für Konfessionslose eingeführt. (Sie liegen bei den Bezirkshauptmannschaften und sind nicht digitalisiert). Für Militärpersonen, die als Soldaten oder Militärbeamte keiner zivilen Pfarre zugeordnet waren, wurde 1786 ebenfalls eine eigene, von den Militärseelsorgern zu führende Matrikenführung eingeführt. (Sie befinden sich im Kriegsarchiv, sind nicht digitalisiert bzw. online).
Ein von den Religionsgemeinschaften vollkommen getrenntes Matrikenwesen gibt es in Österreich erst seit 1939. Die kirchlichen Matriken dokumentieren seither wiederum in erster Linie die Spendung der Sakramente. Sie sind nicht digitalisiert und stehen für die Familienforschung nicht zur Verfügung.
3. Welche territorialen Untergliederungen gibt es bei den Pfarrmatriken?
Territoriale Organisationseinheit war von allem Anfang an die Pfarre, d.h. in den Kirchenbüchern sind ausschließlich die Matrikenfälle (Taufen, seit 1784 auch Geburten, Trauungen, Sterbefälle) des einzelnen Pfarrsprengels eingetragen. Andere territoriale Einteilungen wie Städte, Märkte, Dörfer, Viertel, Gemeinden usw. spielen keine Rolle. Zu wissen, in welchem Dorf oder in welcher Gemeinde ein Vorfahre geboren worden ist, genügt nicht, man muss zunächst feststellen, zu welcher Pfarre das betreffende Dorf oder die betreffende Gemeinde zu einer bestimmten Zeit gehörte.
Pfarrgrenzen haben sich im Laufe der Geschichte auch geändert, vor allem wurden im 18./19. Jahrhundert viele neue Pfarren gegründet. Das Pfarrgebiet einer neuen Pfarre wurde aus dem einer bereits bestehenden Pfarre abgetrennt. Jede dieser neuen Pfarren hatte das Recht der eigenen Matrikenführung, was folglich auch bedeutet, dass sich die Zugehörigkeit einer Person oder Familie zu einer bestimmten Pfarre ändern konnte. Ebenso ist umgekehrt zu bedenken, dass der Sprengel einer solchen jüngeren Pfarre vor ihrer Gründung zu einer schon zuvor bestehenden älteren Pfarre gehört hat.
Im späten 18. und frühen 19. Jahrhundert mussten die Eintragungen in die Matriken der Pfarren aus militärischen und demographischen Gründen nach Konskriptionsgemeinden unterteilt werden, sofern es mehrere davon in einem Pfarrsprengel gab. Diese Unterteilung gestaltete sich allerdings häufig sehr verwirrend, deshalb ging man schließlich wieder dazu über, die Matrikenfälle wie vor 1784 chronologisch für das ganze Pfarrgebiet einzutragen.
Dieses regionale Prinzip wurde außer bei den Militärmatriken (siehe oben) auch im Falle von einigen Krankenhäusern durchbrochen. In der Steiermark ist dabei vor allem das Landeskrankenhaus Graz zu nennen, wo seit dem späten 18. Jahrhundert eigene Geburts- und Sterbebücher geführt wurden. Ebenso durften die Krankenhäuser der Barmherzigen Brüder und der Elisabethinen eigene Sterbebücher führen.
4. Welche Informationen enthalten die Pfarrmatriken?
Die Geburts- und Taufbücher sind bis in das frühe 20. Jahrhundert „Momentaufnahmen“, d.h. man findet zwar eine Person mit ihrem Geburts- und Taufdatum und den Namen seiner Eltern und Taufpaten, aber nichts darüber, ob diese Person geheiratet hat, wie viele Kinder sie hatte, wann sie verstorben ist. Auch andere Ereignisse - wie z.B. ein Wohnungswechsel oder ein Wegzug aus der Pfarre - die nichts mit der Kirche zu tun hatten, sind nicht zu finden. Erst im 20. Jahrhundert wurde es üblich, Firmungs-, Heirats- und Sterbedaten, Kirchenaustritte und anderes im Geburts- und Taufbuch nachzutragen.
In Österreich gibt es seit 1770 (Konskriptions-)Gemeinden und Hausnummern. Seither gibt es in den Matriken auch erstmals konkrete Adressangabe, wobei zu beachten ist, dass die Nummerierung der Häuser sich im Laufe der Zeit ändern kann.
Sehr spärlich sind meist die Informationen über unehelich geborene Kinder. In der Regel ist von den Eltern nur die Mutter, nicht aber der Vater verzeichnet. Ist dies der Fall, so gibt es meist keine Chance, über andere Quellen etwas über einen solchen Vater zu erfahren.
Trauungsbücher sind für die Familienforschung meist recht ergiebige Quellen. Neben dem Trauungsdatum und den Namen der Brautleute sind daraus üblicherweise deren Lebensalter, deren Beruf, deren Herkunft, die Namen der Eltern und der Trauzeugen zu erfahren. Konkrete Angaben über Geburtsort und Geburtsdatum wurden aber erst im späteren 19. Jahrhundert üblich. Im 20. Jahrhundert wurden in Einzelfällen auch eheliche Kinder bei den Trauungseintragungen nachgetragen. Dabei ist stets zu bedenken, dass die Informationsqualität der Eintragungen vom jeweiligen Matrikenführer abhängig ist.
Die so genannten Sterbebücher waren ursprünglich tatsächlich Begräbnisbücher. Sie wurden meist äußerst knapp geführt, enthaltend meist lediglich den Namen des Verstorbenen; im günstigen Fall findet sich eine Bezugsperson – z.B. Ehefrau von… - und das Lebensalter angegeben. Die Sterbebücher nach 1784 verzeichnen das Sterbe- und das Begräbnisdatum, den Sterbeort, den Namen des Verstorbenen, das Lebensalter und auch die Todesursache. Friedhof und Grabnummer sind in den Sterbebüchern nur in Ausnahmefällen angeführt.