Essen-Heisingen, St. Georg
Die Rodung „Heissi“ (= Heisingen) gehörte zu einem der ersten Grundstücke, die Ludger am 25. II. 796 an der unteren Ruhr für seine Klostergründung in Werden erwarb. Innerhalb der Pfarrei St. Lucius in Werden wurde am 22. IV. 1493 eine soeben errichtete Kapelle zu Ehren des hl. Georg in Heisingen geweiht, wo die Äbte von Werden seit 1715 eine Sommerresidenz besaßen, nachdem die Abtei 1709 Haus Heisingen angekauft hatte. Nach der schon 1802 erfolgten Aufhebung der Reichsabtei Werden wurde die Seelsorge in der bisherigen Filiale zu Heisingen zunächst von Werden aus ausgeübt, 1813 ernannte der bergische Minister des Innern zu Düsseldorf einen bereits in Heisingen weilenden Exkonventualen von Werden zum Pfarrer, dem der zuständige erzbischöfliche Generalvikar in Deutz die Seelsorgevollmacht übertrug. Erst 1844 tauchte die Frage auf, ob Heisingen dadurch bereits zur Pfarrei erhoben worden war. Eine Nachprüfung der kirchenrechtlichen Verhältnisse ergab, daß keine kanonische Pfarrerhebung stattgefunden hatte, daher mußte auch die Investitur des 1842 von der Düsseldorfer Regierung nach Resignation des Vorgängers ernannten neuen Pfarrers für ungültig erklärt werden; dennoch scheint eine urkundlich vollzogene Pfarrerrichtung von Heisingen auch nachträglich nicht stattgefunden zu haben, so daß die Pfarrei Heisingen rein gewohnheitsrechtlich ins Leben getreten ist. Bei der Ernennung eines neuen Pfarrers nach dem Kulturkampf verzichtete die Regierung 1886 im Einzelfalle auf ihr Präsentationsrecht, auch sind 1907, 1917 und 1922 offenbar ohne staatliche Mitwirkung Ernennungen neuer Pfarrer durch den Erzbischof von Köln vollzogen worden. 1935 hat dieser dem Oberpräsidenten in Koblenz und 1956 dem Kultusminister in Düsseldorf den jeweiligen Pfarrbewerber empfohlen, demdann von der Regierung die Präsentationsurkunde und vom Erzbischof die Ernennungsurkunde ausgefertigt worden ist; schon 1838 war der katholischen Gemeinde in Heisingen von der Domänenverwaltung ein Grundstück zum Pfarrhausbau „zu ewigen Zeiten erb- und eigentümlich abgetreten“ und 1840 gegen Zahlung von 500 Talern aus der Regierungskasse die „Entbindung des Fiskus von aller und jeder auf die Beschaffung und Unterhaltung einer Wohnung für den Pfarrer Bezug habenden Verpflichtung“ vertraglich vereinbart worden. Die Pfarrstelle in Heisingen empfängt trotz ihrer vom Oberpräsidenten in Koblenz 1935 erfolgten Einstufung als lastenpflichtiges Patronat an Staatsleistungen nur noch eine jährliche Staatskompetenz von 750 DM.
Die alte einschiffige Kapelle in Heisingen wurde 1811 um zwei Drittel ihrer Größe erweitert und später abgebrochen, als 1879 bis 1881 eine neue größere Pfarrkirche als neugotische dreischiffige Hallenkirche erbaut worden war, die am 27. VII. 1887 konsekriert wurde. Der Ortsteil Heisingen ist seit dem 1. VIII. 1929 in die Stadt Essen eingemeindet.
Zu den Büchern der Pfarre St. Georg, Essen-Heisingen (Kirchenbuchportal Bistum Essen)