Essen-Borbeck, St. Dionysius
Borbeck war alter Besitz des Damenstiftes Essen; die dortige Kirche St. Dionysius war im Mittelalter zunächst eine Filiale von St. Johann Baptist in Essen, die zwar 1313 noch als abhängige Kapelle bezeichnet wurde, aber nach dem „Liber valoris“ Anfang des 14. Jahrhunderts bereits einen eigenen Pfarrer hatte; der genaue Zeitpunkt der Pfarrerrichtung ist nicht mehr bekannt, jedenfalls war die Äbtissin von Essen „Collatrix“ der Pfarrstelle; sie hat diese ebenso wie die seit etwa 1370 bestehende erste Vikariestelle bis zur Aufhebung des Damenstifts 1802 regelmäßig verliehen. Die reformatorische Bewegung konnte in Borbeck, wo die Essener Äbtissinnen ein zuletzt 1744 restauriertes Residenzschloß besaßen, nur in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts vorübergehende Bedeutung gewinnen. Nach der Säkularisation beanspruchte der preußische Staat ein 1807 bei Ernennung eines Werdener Exkonventualen zum Pfarrer in Borbeck durch die damalige großherzoglich-bergische Regierung in Düsseldorf erstmalig sichtbar gewordenes Patronatsrecht über die Pfarrstelle und erste Vikarie, das aber durch den Erzbischof von Köln stets grundsätzlich bestritten wurde, weil die Äbtissin bei Besetzung dieser geistlichen Stellen nicht als Landesfürstin gehandelt habe; die letztmalige Besetzung der Pfarrstelle an St. Dionysius in Essen-Borbeck erfolgte 1960/61 durch den Bischof von Essen in der bei streitigen Patronaten üblichen Form, wobei das Kultusministerium in Düsseldorf sein nachträgliches Einverständnis zu der erfolgten bischöflichen Ernennung erklärte, während eine definitive Besetzung der dortigen ersten Vikariestelle zuletzt 1931 an den damals zuständigen Oberpräsidenten in Koblenz durch den Erzbischof von Köln gemeldet worden ist. Nach der Säkularisation von 1802 hatte der preußische Staat ab 1815 zunächst zwei Drittel, nach der Eingemeindung der Landgemeinde Borbeck in die Stadt Essen ab 1. IV. 1915 nur noch ein Drittel der Baulast der Pfarrkirche St. Dionysius zu tragen. Nach 1945 hat das Land Nordrhein-Westfalen ein Mitspracherecht bei deren Wiederaufbau wahrgenommen.
Die vielleicht schon im 12. Jahrhundert erbaute, im 14. Jahrhundert erweiterte und später barockisierte erste Pfarrkirche St. Dionysius wurde 1860 niedergelegt und 1860 bis 1862 durch eine 1864 benedizierte und am 24. V.1867 konsekrierte neue Kirche ersetzt, die im Zweiten Weltkrieg schwere Kriegsschäden erlitt, nach deren Beseitigung am 29. IV. 1951 die Konsekration eines neuen Hauptaltares stattfand.
Seit 1888 sind von St. Dionysius insgesamt 10 Pfarreien bzw. Rektoratspfarreien unmittelbar abgepfarrt worden, wozu dann noch 10 weitere auf früherem Borbecker Pfarrgebiet zu zählen sind, also insgesamt 20 Tochtergemeinden (13 auf dem Gebiet der Stadt Essen, 6 auf dem Gebiet der Stadt Oberhausen und eine auf dem Gebiet der Stadt Bottrop); seinen heutigen Umfang erhielt das Pfarrgebiet von St. Dionysius in Essen-Borbeck ab 7. VII. 1959 durch Umpfarrungen aus der Tochterpfarrei St. Mariä Rosenkranz in Essen-Bergeborbeck.
Zu den Büchern der Pfarre St. Dionysisus, Essen-Borbeck (Kirchenbuchportal Bistum Essen)