Limburg, r.k. Bistum
Wichtige Hinweise zur Nutzung
Kirchenbücher und Zivilstandsregister im Bistum Limburg
Die hier abrufbaren Bücher gliedern sich in Kirchenbücher (Signatur K 1, K 2,…) und Zivilstandsregister (Signatur Z 1, Z 2,…). Im Unterschied zu Kirchenbüchern, in denen die in einer katholischen Pfarrei vorgenommen kirchlichen Amtshandlungen – Taufen, Erstkommunion, Trauungen und Beerdigungen – aufgezeichnet werden, entstanden die Zivilstandsregister im staatlichen Auftrag. Von 1818 bis zur Einführung der Standesämter im Königreich Preußen am 1. Oktober 1874 waren im Herzogtum Nassau die Pfarrer der Mehrheitskonfession vor Ort zur Führung von „Zivilstandsregistern“ verpflichtet, in denen die Geburten, Eheschließungen und Todesfälle aller Einwohner – neben Katholiken also beispielsweise auch Protestanten und Juden – der zu ihrer Gemeinde zählenden Ortschaften erfasst wurden. Dies führte dazu, dass durch katholische Pfarrer auch für Ortschaften eigene Zivilstandsregister angelegt wurden, die bis zu diesem Zeitpunkt (und teilweise heute noch) aufgrund ihrer Größe oder konfessionellen Zusammensetzung noch über keine eigene katholische Kapelle, Kirche oder Pfarrstelle verfügten. In den Zivilstandsregistern finden sich dann meist auch nur Eintragungen aus dem Ort selbst.
Form der Präsentation auf Matricula
Die hier bereitgestellten Kirchenbücher und Zivilstandsregister sind pfarreiweise abrufbar. Die Sortierung richtet sich nach der um 1920 gebräuchlichen Ortsbezeichnung der Pfarrei. Zur besseren Unterscheidung wird der Patron der Pfarrkirche bzw. Filialkirche mit angeben. Ortschaften ohne eigene Kapelle oder Kirche, für die nur die zwischen 1818 und 1874 angelegten Zivilstandsregister existieren, sind mit dem Begriff „Ortsgemeinde“ gekennzeichnet. Für jede Pfarrei wird des Weiteren ein kurzes Vorwort bereitgestellt, das Informationen zu Geschichte, Gebietsveränderungen und heutiger kommunaler Zugehörigkeit beinhaltet. Informationen über die historische Pfarreizugehörigkeit einzelner Orte kurz nach Bistumsgründung 1827 bietet darüber hinaus der erste Schematismus des Bistums Limburg von 1837 (mit Ortsnamensregister S. 130-137).
Soweit möglich wurden die Bücher so untergliedert, dass eine direkte Ansteuerung nach Taufen/Geburten, Trauungen, Todesfällen usw. möglich ist. Dabei wurde die Reihenfolge des Originals beibehalten. Zum selben Buch gehörende Teile sind jeweils mit identischer Signatur (z.B. Alt K1_1, Alt K1_2 usw.) gekennzeichnet. Zu Beginn jeden Buches findet sich ein Inhaltsverzeichnis.
Informationen zu den eingestellten Digitalisaten
Der Großteil der hier einsehbaren Digitalisate wurde 2015 auf Grundlage der zu diesem Zeitpunkt für die Kirchenbücher und Zivilstandsregister vorliegenden Mikrofilme erzeugt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wurde bei der Verfilmung der Bücher 2005 festgelegt, Taufen nur bis zum Jahr 1900, Trauungen nur bis zum Jahr 1920 und Todesfälle nur bis zum Jahr 1960 zu verfilmen. Bitte beachten Sie, dass deshalb die hier abrufbaren Bücher in der Regel mit diesen Jahren enden, obwohl sie eine längere Laufzeit aufweisen. Auch liegen daher meist noch keine Digitalisate zu Büchern vor, die erst nach Anfertigung der Mikroverfilmung ins Diözesanarchiv gelangt sind. Die Digitalisierung dieser Bücher und Kirchenbuchteile läuft derzeit und wird nach Abschluss entsprechend der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abrufbar sein.
KAO, Schutzfristen, Nutzungseinschränkung
Die Nutzung der Kirchenbücher unterliegt der Anordnung über Sicherung und Nutzung der Archive der katholischen Kirche (Kirchliche Archivordnung – KAO) des Bistums Limburg. Durch Anklicken eines zu den Kirchenbüchern führenden Links verpflichten Sie sich, diese zu beachten. Aufgrund der in der KAO aufgeführten Schutzfristen sind Bilder mit Informationen zu:
- Taufen/Geburten der letzten 120 Jahre
- Firmungen der letzten 100 Jahre
- Trauungen der letzten 100 Jahre
- Todesfälle der letzten 100 Jahre
nicht einsehbar.
Weitere Recherchemöglichkeiten und Angebote
Bei weiteren Fragen zu den Kirchenbüchern und Recherchewünschen können Sie sich gerne telefonisch oder per Mail bei uns melden. Bitte beachten Sie dabei die auf unserer Homepage bereitgestellten Information zu Antragsform und anfallenden Gebühren.