Wildenrath St. Johann Baptist
Heutige kommunale Zugehörigkeit: Wegberg
Pfarrgeschichte:
Ersterwähnung: 1118 / Taufrecht erst Ende 17. Jh.
"Die erste urkundliche Nachricht über die Kirche in Wildenrath ist aus 1118: Gerhard von Wassenberg gründete das Stift Wassenberg und stattete es u.a. mit der Kirche in Wildenrath aus. Sie hatte den Rang einer 'quarta capella' im Landdekanat Wassenberg des Bistums Lüttich. (Eine 'quarta capella hatte ein Viertel der Abgabe einer 'ecclesia integra' an den Bischof zu entrichten). Auf Bitten von Bürgermeister und Schöffen zu Wassenberg 1474 erhielt Wildenrath einen eigenen Geistlichen, bis dahin bediente der Vikar der Wassenberger Petrus-Vikarie auch die Kirche Wildenrath. Laut Visitationsbericht von 1560 hatte die Kirche oder Kapelle alle Pfarrechte außer der Taufspendung, spätestens Ende des 17. Jhs. muß sie aber auch dieses Recht gehabt haben. Seit 1752 residierten die Priester in Wildenrath, 1751-1771 Theodor Lambertz. Unter Pfarrer Peter Maaßen wurde 1804 Wildenrath Pfarre (Sukkursale) im Kanton Heinsberg des Bistums Aachen. Nach dessen Aufhebung kam es zum Erzbistum Köln und wurde 1827 dem Dekanat Wassenberg zugeteilt. Bei einer Neuorganisation im wiedererrichteten Bistum Aachen am 1. Oktober 1957 wurde Wildenrath Pfarre im Dekanat Wegberg."
Aus: Handbuch des Bistums Aachen. Dritte Ausgabe, hg. vom Bischöflichen Generalvikariat Aachen, Aachen 1994, S. 826.