Allgemeine Infos
Die wertvollste Quelle für die Familienforschung stellen die Kirchenbücher (in Österreich Matriken, in Deutschland Matrikel genannt) dar, in denen die kirchlichen Handlungen der Taufe, Trauung und des Begräbnisses festgehalten wurden. Flächendeckend setzt sich ihre Führung mit dem beginnenden 17. Jahrhundert durch.
Die Eintragungen sind unterschiedlich gestaltet, da es - vor allem für die Anfangszeit - keine verbindlichen Regeln gab. Daher waren knappe und sparsame Ausführungen zunächst vorherrschend. Idealerweise enthalten die Taufbücher Angaben zur Geburt und/oder der Taufe der jeweiligen Person sowie der Eltern und Paten (Namen, Wohnort, Beruf). Trauungsbücher berichten über die Ehegatten (Wohnort, Beruf, Alter), deren Eltern und Trauzeugen und die Eheschließung selbst, Sterbebücher hingegen über die Verstorbenen (Todesursache, Alter, Wohnort, Begräbnisort).
Seit Anfang des 20. Jahrhunderts werden in den Taufbüchern regelmäßig Anmerkungen zu einer anderswo erfolgten Hochzeit bzw. dem Tod einer Person angebracht; davor findet man hier keine Hinweise auf den späteren Lebensweg.
Hilfsmittel und Voraussetzungen
Index (Indices): Diese wurden jedoch erst ab dem 19. Jahrhundert halbwegs konsequent erstellt, teilweise sind auch für ältere Bestände solche Register angelegt worden. Sie sind in der Regel nach den Familiennamen - bei Trauungen nach jenem des Bräutigams - gegliedert und verweisen auf die jeweilige Seite (pagina) oder das jeweilige Blatt (folio) des Matrikenbuches, auf demmit einer entsprechenden Eintragung zu rechnen ist.
Kurrentschrift: Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang auch die unterschiedliche Schreibweise von Namen, sei es Vor-, Familien- oder Ortsnamen. Diese wurden nämlich in vielen Fällen nach dem Gehör geschrieben; dies ist auch bei der Benutzung der Indices zu beachten.
Sperrfristen
Grundsätzlich ist jedes Archiv für die Einhaltung bzw. Handhabung von Sperrfristen verantwortlich. In Einzelfällen kann es aus verschiedenen Gründen auch zu Abweichungen von der Norm kommen, die restriktiver sind.
Im Allgemeinen können folgende Sperrfristen (vorbehaltlich der individuellen Handhabung des jeweiligen Archivs) angenommen werden:
Österreich
Geburts- und Taufbücher: 100 Jahre
Sterbebücher: 30 Jahre
Für Einträge nach 1938 wenden sie sich bitte grundsätzlich an das zuständige Standesamt, da ab diesem Zeitpunkt der Staat für die Führung der Personenstandsdokumentation zuständig ist.
Deutschland
Dafür gelten grundsätzlich die Bestimmungen der Kirchlichen Archivordnung (KAO):
§9 (3) Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf eine oder mehrere natürliche Personen bezieht (personenbezogenes Archivgut), beträgt die Schutzfrist ebenfalls 40 Jahre. Sie endet jedoch nicht vor Ablauf von
1. 30 Jahren nach dem Tod der betroffenen Person oder der Letztverstorbenen von mehreren Personen, deren Todesjahr dem Archiv bekannt ist,
2. 120 Jahren nach der Geburt der betroffenen Person oder der Geburt der Letztgeborenen von mehreren Personen, deren Todesjahr dem Archiv nicht bekannt ist,
3. 70 Jahren nach Entstehung der Unterlagen, wenn weder das Todes noch das Geburtsjahr der betroffenen Person oder einer der betroffenen Personen dem Archiv bekannt sind.
Für Einträge nach 1876 wenden sie sich bitte grundsätzlich an das zuständige Standesamt, da ab diesem Zeitpunkt der Staat für die Führung der Personenstandsdokumentation zuständig ist.
Slowenien
Taufen: 100 Jahre
Trauungen: 100 Jahre
Sterbefälle: 100 Jahre
Für jüngere Einträge wenden Sie sich bitte an das Standesamt der jeweiligen Gemeinde.