Allgemeine Infos


Die wertvollste Quelle für die Familienforschung stellen die Kirchenbücher (in Österreich Matriken, in Deutschland Matrikel genannt) dar, in denen die kirchlichen Handlungen der Taufe, Trauung und des Begräbnisses festgehalten wurden. Flächendeckend setzt sich ihre Führung mit dem beginnenden 17. Jahrhundert durch.

Die Eintragungen sind unterschiedlich gestaltet, da es - vor allem für die Anfangszeit - keine verbindlichen Regeln gab. Daher waren knappe und sparsame Ausführungen zunächst vorherrschend. Idealerweise enthalten die Taufbücher Angaben zur Geburt und/oder der Taufe der jeweiligen Person sowie der Eltern und Paten (Namen, Wohnort, Beruf). Trauungsbücher berichten über die Ehegatten (Wohnort, Beruf, Alter), deren Eltern und Trauzeugen und die Eheschließung selbst, Sterbebücher hingegen über die Verstorbenen (Todesursache, Alter, Wohnort, Begräbnisort).

Seit Anfang des 20. Jahrhunderts werden in den Taufbüchern regelmäßig Anmerkungen zu einer anderswo erfolgten Hochzeit bzw. dem Tod einer Person angebracht; davor findet man hier keine Hinweise auf den späteren Lebensweg.


Hilfsmittel und Voraussetzungen

Index (Indices): Diese wurden jedoch erst ab dem 19. Jahrhundert halbwegs konsequent erstellt, teilweise sind auch für ältere Bestände solche Register angelegt worden. Sie sind in der Regel nach den Familiennamen - bei Trauungen nach jenem des Bräutigams - gegliedert und verweisen auf die jeweilige Seite (pagina) oder das jeweilige Blatt (folio) des Matrikenbuches, auf demmit einer entsprechenden Eintragung zu rechnen ist.

Kurrentschrift: Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang auch die unterschiedliche Schreibweise von Namen, sei es Vor-, Familien- oder Ortsnamen. Diese wurden nämlich in vielen Fällen nach dem Gehör geschrieben; dies ist auch bei der Benutzung der Indices zu beachten.


Sperrfristen Österreich

Geburts- und Taufbücher: 100 Jahre

Trauungsbücher: 75 Jahre

Sterbebücher: 30 Jahre

Für Einträge ab dem Jahr 1939 sind die Standesämter der betreffenden Gemeinden zuständig.


Sperrfristen Deutschland

Taufen: 120 Jahre

Trauungen: 100 Jahre

Sterbefälle: 100 Jahre

Für Einträge nach 1876 wenden sie sich bitte an das Standesamt der jeweiligen Gemeinde.


Sperrfristen Slowenien

Taufen: 100 Jahre

Trauungen: 100 Jahre

Sterbefälle: 100 Jahre

Für jüngere Einträge wenden Sie sich bitte an das Standesamt der jeweiligen Gemeinde.